Förderverein für Bildende Kunst e. V.

Vorsitzender: Dieter Delius
Stellv. Vorsitzender: Achim Haase
Geschäftsführer: Prof. Dr. Ferdinand Ullrich

Geschäftstelle:
Förderverein für Bildende Kunst e. V.
c/o Kunsthalle Recklinghausen
Große-Perdekamp-Straße 25 - 27
D-45657 Recklinghausen
T 02361/50-1931
F 02361/50-1932

Amtsgericht Recklinghausen,
Vereinsregister Nr.: 2073

Steuernummer: 340/5841/0546

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 217500170

Letzter Freistellungsbescheid, Finanzamt Recklinghausen: 17.11.2015

Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE36 42650150 0090071374
BIC: WELADED1REK

 

Satzung Förderverein für Bildende Kunst

SATZUNG vom 27. Januar 1999 geändert am 27. Februar 2009

§ 1

Der "FÖRDERVEREIN für Bildende Kunst“ verfolgt den gemeinnützigen Zweck, die Bildende Kunst, insb. die Städtischen Museen Recklinghausen zu fördern. Der Erreichung dieses Zwecks soll insbesondere die Unterstützung in organisatorischer, inhaltlicher, finanzieller und ideeller Hinsicht dienen. Zum Beispiel können Ankäufe getätigt oder unterstützt werden, Ausstellungen durchgeführt oder gefördert werden. Der Verein versteht sich insbesondere als Vermittler für Zuschüsse, Spenden und Sponsoring.

§ 2

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

Der „FÖRDERVEREIN für Bildende Kunst“ wird in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Recklinghausen. Als Geschäftsstelle fungiert die Verwaltung der Städtischen Museen.

§ 5

Als Geschäftsjahr des Vereins gilt das Kalenderjahr.

§ 6

Die Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

§ 7

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der sich zu dem in § 1 genannten Zweck bekennt. Eine korporative Mitgliedschaft ist möglich. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitglieds. Diese Erklärung muss spätestens sechs Wochen vor Ende des Kalenderjahres bei der Geschäftsführung eingegangen sein.

§ 8

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, seinem Stellvertreter/seiner Stellvertreterin und dem Geschäftsführer/ der Geschäftsführerin und einem Kurator/einer Kuratorin. Vertreten wird der Verein durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende und durch den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin, die jeweils allein zeichnungs- und vertretungsberechtigt sind. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung ein, leitet diese und legt die jeweilige Tagungsordnung fest.

§ 9

Die Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr, muss aber mindestens jedes zweite Jahr stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand ein, wenn es das Interesse des Vereins erforderlich macht oder wenn mehr als ein Zehntel der Mitglieder es wünscht. Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens 14 Tage vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Tagungsordnung durch schriftliche Einladung einzuberufen.Die Mitgliederversammlung berät und fasst Beschluss über: a) den Jahresbericht, b) den Rechenschaftsbericht, c) die Entlastung des Vorstandes, d) die Wahl und Abberufung des Vorstandes, e) Änderung der Satzung, f) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, g) Vorlagen des Vorstandes und Anträge von Mitgliedern, h) Auflösung des Vereins. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Für Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist. Wichtige Anträge, vor allem solche, über die nur mit Zweidrittelmehrheit Beschluss gefasst werden kann, müssen den Mitgliedern bei der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Leiter der Versammlung und dem Geschäftsführer zu beurkunden ist. 

§ 10

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Recklinghausen und ist für die Städtischen Museen zu verwenden.

Öffnungszeiten
Preise
* Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Gruppen ab 10 Personen, Inhaber*innen des Recklinghausen Passes bzw. ein entsprechender Ausweis anderer Gemeinden, Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW bzw. der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW
Die Kunsthalle ist barrierefrei zugänglich.
Führungen
Die öffentlichen Führungen sind kostenfrei, es muss lediglich das Eintrittsgeld entrichtet werden.

Die Kosten für eine gebuchte Führung betragen 55,- Euro pro Gruppe (max. 20 Personen). Anmeldung unter Telefon (02361) 50 19 35.
Anschrift
Anfahrt
Die Kunsthalle liegt direkt gegenüber dem Hauptbahnhof, nahe des Busbahnhofs und ist mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Unter dem Busbahnhof befindet sich eine Tiefgarage.