CityARTists – Förderpreise für Künstler*innen ab 50 Jahren

Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstler:innen aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeit­basierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler:in und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstler:innen aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet.

Folgende Mitgliedsstädte nehmen teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und Wuppertal.
Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler:innen, die eine künstlerische Ausbildung (Hoch­schule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstler:innen, die sich in den Vorjahren beworben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTists-Preisträger:innen können sich leider nicht erneut bewerben.

Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts/Kulturbüros der Stadt eine/n Künstler:in aus und schlägt sie/ihn der zentralen Jury des NRWKS vor.

Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen. Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten: einen künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Aus­bildung und zu Ausstellungen (maximal 2 Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal 2 Seiten in einem PDF) erwartet, in dem u.a. die beabsich­tigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird. In dem Zusammen­hang sei darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin / des Künstlers maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Kulturamt / Kulturbüro frist­gerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.

Für das Jahr 2023 endet die Ausschreibungsfrist am 28.4.2023. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens bis zum 30.9.2023 bekannt gegeben.

Künstler*innen richten ihre Bewerbung bitte an die Kunsthalle Recklinghausen, Kerstin Weber, Telefon 02361 501937, weber@kunst-re.de 

Alle Informationen finden Sie auf der Webseite www.cityartists.de.

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